NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.100124.IXB9.23.0
Fundstelle(n): AO-StB 2024 S. 42 Nr. 2 AO-StB 2024 S. 43 Nr. 2 BFH/NV 2024 S. 400 Nr. 4 NJW 2024 S. 695 Nr. 10 NJW 2024 S. 696 Nr. 10 PAAAJ-58228