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BFH Beschluss v. - IX E 1/24

Gesetze: GKG § 21 Abs. 1 Satz 1; GKG § 66; FGO § 62

Keine Erinnerung gegen Kostenentscheidung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

Leitsatz

NV: Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. , Rz 12).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.180124.IXE1.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 408 Nr. 4
ZAAAJ-58229

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