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BGH Beschluss v. - XII ZB 386/22

Gesetze: § 1378 Abs 1 BGB, § 1385 BGB, § 1386 BGB, § 137 Abs 2 S 1 FamFG

Zugewinnausgleich bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Leitsatz

1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände (im Anschluss an , FamRZ 2019, 1535).

2. Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem anderen Verfahren rechtskräftig die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ausgesprochen wurde. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, dem durch eine Erledigungserklärung hinsichtlich der Folgesache Rechnung tragen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:221123BXIIZB386.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 8 Nr. 8
NJW 2024 S. 971 Nr. 14
NJW 2024 S. 973 Nr. 14
WAAAJ-58350

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