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BGH Beschluss v. - 2 StR 447/23

Gesetze: § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 349 Abs 2 StPO, § 377 StPO

Bandenabrede durch in wechselnder Beteiligung ohne vorherige Tatplanung spontan aus der Situation heraus begangene Straftaten; Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:211123B2STR447.23.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-58357

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