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BGH Beschluss v. - XIII ZB 45/22

Gesetze: Art 16 Abs 1 EGRL 115/2008, § 14b Abs 1 FamFG, § 14b Abs 2 S 1 FamFG, § 23 Abs 1 S 1 FamFG, § 23 Abs 1 S 5 FamFG, § 25 Abs 1 FamFG, § 26 FamFG, § 417 Abs 1 FamFG, § 417 Abs 2 S 1 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 FamFG

Abschiebungshaftsache: Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag; Ermittlung hinsichtlich der Unterbringung von Amts wegen

Leitsatz

Ein Haftantrag unterliegt keinem gesetzlichen Schriftformerfordernis gemäß § 14b Abs. 1 FamFG und muss von der beteiligten Behörde nicht als elektronisches Dokument an das Amtsgericht übermittelt werden. Er kann gemäß § 14b Abs. 2 FamFG nach den allgemeinen Vorschriften eingereicht werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:051223BXIIIZB45.22.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-58448

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