2. Entgegen der Auffassung der Stpfl. gebietet der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht, dass die Umsätze der Stpfl.
wie die der Anbieter virtueller Automatenspiele steuerfrei gestellt werden. Denn es fehlt an einer Gleichartigkeit der virtuellen
und terrestrischen Geldspielautomaten, so dass die Angebote im Markt nicht miteinander im Wettbewerb stehen.