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BGH Urteil v. - X ZR 77/21

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 932 657 (Streitpatents), das am 13. Dezember 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität einer europäischen Patentanmeldung vom 14. Dezember 2006 angemeldet worden ist und eine Vorrichtung zum Drucken von Braille-Zeichen auf Kartonzuschnitten betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:071223UXZR77.21.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-58628

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