Keine Berechtigung des FG, die Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die Kosten abzulehnen
Leitsatz
Die Berechtigung des FG nach Art. 3 § 5 Satz 1 VGFGEntlG, in bestimmten Fällen sein Verfahren nach billigem Ermessen zu bestimmen, erlaubt nicht, einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der Begründung abzulehnen, die hierfür zu erwartenden Kosten stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum geringen Streitwert.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 660 BFH/NV 1994 S. 64 Nr. 9 YAAAA-94952