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BSG Urteil v. - B 10 EG 2/22 R

Gesetze: § 4 Abs 4 S 3 Nr 1 BEEG vom , § 4b Abs 1 Nr 1 BEEG, § 1 Abs 5 BEEG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 5 BEEG, § 4 Abs 6 S 1 Nr 3 BEEG vom , § 8 Abs 3 S 1 Nr 4 BEEG vom , § 3 Abs 1 EntgFG, FlexEZeitEGeldPlEG, § 44 Abs 1 SGB 5, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG

Elterngeld - Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - Arbeitszeitkorridor - Krankheit - vorübergehende Arbeitsunfähigkeit - Zeitraum des Krankengeldbezugs nach Entgeltfortzahlung - Begriff der Erwerbstätigkeit - Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Gerichte - BEEG-Richtlinien - richterliche Nachprüfung der Rechtsanwendung durch die Verwaltung - kein Wegfall des Elterngeldanspruchs bei vorübergehender Krankenhausbehandlung - gesetzlicher Zweck des Partnerschaftsbonus

Leitsatz

Bezieher von Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus sind auch dann "erwerbstätig", wenn sie ihre auf die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Wochenstunden festgelegte Tätigkeit während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit nicht tatsächlich ausüben können, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die konkrete Tätigkeit voraussichtlich wieder aufgenommen werden wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:070923UB10EG222R0

Fundstelle(n):
DB 2024 S. 1484 Nr. 23
DB 2024 S. 1484 Nr. 23
DStR 2024 S. 1255 Nr. 22
DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2023 S. 3061
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2023 S. 3061
CAAAJ-58750

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