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BGH Urteil v. - I ZR 14/23

Gesetze: Art 6 Buchst c EGRL 31/2000, § 6 Abs 1 Nr 3 TMG, Art 7 Abs 5 EGRL 29/2005, Anh 2 EGRL 29/2005, § 5a Abs 1 UWG, § 5b Abs 4 UWG

Vorlagefrage an EuGH zur Zulässigkeit der Bewerbung einer Zahlungsmodalität als Angebot zur Verkaufsförderung über den elektronischen Geschäftsverkehr - Bequemer Kauf auf Rechnung

Leitsatz

Bequemer Kauf auf Rechnung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"; ABl. L 178 vom , S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Werbung mit einer Zahlungsmodalität (hier: "bequemer Kauf auf Rechnung"), die zwar nur einen geringen Geldwert hat, jedoch dem Sicherheits- und Rechtsinteresse des Verbrauchers dient (hier: keine Preisgabe sensibler Zahlungsdaten; bei Rückabwicklung des Vertrags keine Rückforderung einer Vorleistung), ein Angebot zur Verkaufsförderung im Sinne des Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr dar?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:211223BIZR14.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 769 Nr. 15
LAAAJ-58802

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