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BSG Urteil v. - B 3 P 5/22 R

Gesetze: § 40 Abs 4 SGB 11, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 192 Abs 6 S 3 VVG 2008, § 4 Abs 7 MB/PPV

Private Pflegeversicherung - Anspruch auf anteilige Bezuschussung einer videogestützten Türöffnungsanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme - Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich - Leistungszuständigkeit der Krankenversicherung

Leitsatz

Eine videogestützte Türöffnungsanlage ist keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, sondern ein der Leistungszuständigkeit der Krankenversicherung zuzurechnendes Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:301123UB3P522R0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-58845

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