Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden Fehler
Leitsatz
NV: Das finanzgerichtliche Verfahren ist vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, sodass das FG nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen den Kläger begünstigenden Fehler des FA im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (Saldierungsgebot). Ein solcher Hinweis an die Beteiligten zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung verletzt die dem FG obliegende Neutralitätspflicht nicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.100124.XIB24.22.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 342 Nr. 7 BFH/NV 2024 S. 403 Nr. 4 SAAAJ-58856