2. NV: Wird die vorübergehende technische Unmöglichkeit nicht zusammen mit oder jedenfalls unverzüglich nach der Beschwerdeeinlegung dargelegt und glaubhaft gemacht, kann aus diesem Grund eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.230124.IVB46.23.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 342 Nr. 7 BFH/NV 2024 S. 392 Nr. 4 DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2024 S. 239 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2024 S. 239 MAAAJ-58858