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FG Köln Urteil v. - 1 K 856/18

Gesetze: EStG § 34a

Tarifermäßigung

Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a Abs. 5 EStG

Leitsatz

§ 34a Abs. 5 EStG findet auch bei der Übertragung von Geldmitteln Anwendung.

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 234 Nr. 7
GStB 2024 S. 234 Nr. 7
OAAAJ-59060

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