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BFH Urteil v. - IX R 141/89 BStBl 1994 II S. 756

Gesetze: BerlinFG § 14 bEStDV § 82 a

Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 14b Abs. 3 BerlinFG, die Teil einer Gesamtbaumaßnahme sind, bereits vor der Beendigung der Gesamtbaumaßnahme im Jahr der Beendigung der einzelnen Maßnahme vorgenommen werden können

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 14b Abs. 3 BerlinFG 1987, die Teil einer Gesamtbaumaßnahme sind, schon in dem Jahr vorgenommen werden können, in dem die einzelne Modernisierungsmaßnahme beendet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 756
BFH/NV 1994 S. 69 Nr. 10
IAAAA-94992

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