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BFH Urteil v. - VII R 117/92 BStBl 1994 II S. 789

Gesetze: AO 1977 § 46 Abs. 2, 3 und 5BGB §§ 177, 180, 409:

Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die Abtretung der Finanzbehörde nicht vom bisherigen Gläubiger, sondern vom Abtretungsempfänger als Vertreter oder Bote des Abtretenden angezeigt worden ist

Leitsatz

Zur Wirksamkeit der Abtretung von Steuererstattungsansprüchen, wenn die Abtretung der Finanzbehörde nicht vom (bisherigen) Gläubiger, sondern vom Abtretungsempfänger angezeigt worden ist (Vollmacht, Genehmigung, Schuldnerschutz).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 789
BFH/NV 1994 S. 53 Nr. 8
GAAAA-95006

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