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BVerwG Beschluss v. - 8 B 26/23

Gesetze: § 55a Abs 3 S 1 VwGO, § 55d S 1 VwGO, § 55d S 3 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO

Formunwirksame Einreichung eines Beschwerdeschriftsatzes

Leitsatz

Ist bei fristgebundenen Schriftsätzen die nach § 55d Satz 1 VwGO vorgeschriebene Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, gebietet es die anwaltliche Sorgfalt, rechtzeitig von der durch § 55d Satz 3 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Dokument nach den allgemeinen Vorschriften zu übermitteln.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:191223B8B26.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 10
NAAAJ-59377

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