Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IX B 120/22

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Leitsatz

1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof, ein anderes FG oder ein anderes oberstes Bundesgericht.

2. NV: Die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen, die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme und inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.310124.IXB120.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 405 Nr. 8
BB 2024 S. 552 Nr. 10
BFH/NV 2024 S. 409 Nr. 4
SAAAJ-59384

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank