Ein passiver Kapitalverrechnungsposten in dem gemäß § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für eine Sparte eines vertikal integrierten Unternehmens aufgestellten Tätigkeitsabschluss stellt auch dann Abzugskapital im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 GasNEV dar, wenn er auf die Zuordnung des Eigenkapitals durch Schlüsselung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens zurückzuführen ist (Festhaltung an , RdE 2018, 77 Rn. 14 - SW Kiel Netz GmbH).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:191223BENVR9.21.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 752 Nr. 13 BB 2024 S. 754 Nr. 13 WM 2024 S. 645 Nr. 14 TAAAJ-59430