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BGH Beschluss v. - EnVR 9/21

Gesetze: § 6b Abs 3 S 6 EnWG, § 7 Abs 2 S 2 Nr 5 GasNEV

Kapitalverrechnungsposten

Leitsatz

Kapitalverrechnungsposten

Ein passiver Kapitalverrechnungsposten in dem gemäß § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für eine Sparte eines vertikal integrierten Unternehmens aufgestellten Tätigkeitsabschluss stellt auch dann Abzugskapital im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 GasNEV dar, wenn er auf die Zuordnung des Eigenkapitals durch Schlüsselung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens zurückzuführen ist (Festhaltung an , RdE 2018, 77 Rn. 14 - SW Kiel Netz GmbH).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:191223BENVR9.21.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 752 Nr. 13
BB 2024 S. 754 Nr. 13
WM 2024 S. 645 Nr. 14
TAAAJ-59430

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