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BFH Urteil v. - IV R 51/93 BStBl 1994 II S. 833

Gesetze: AO 1977 § 110 Abs. 3AO 1977 § 163EStG § 55 Abs. 5

Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach Ablauf der Jahresfrist

Leitsatz

Versäumt ein Land- und Forstwirt es, rechtzeitig vor Ablauf der Ausschlußfrist die Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG zu beantragen, und ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Jahresfrist nicht mehr möglich, kann er aus Billigkeitsgründen nicht so gestellt werden, als hätte das FA den höheren Teilwert festgestellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 833
BFH/NV 1994 S. 69 Nr. 10
OAAAA-95025

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