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BVerwG Urteil v. - 4 C 2/22

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 28 Abs 2 BauGB, § 28 Abs 3 S 1 BauGB, § 28 Abs 4 S 1 BauGB, § 464 Abs 2 BGB, § 467 S 1 BGB

Ausübung des Vorkaufsrechts durch Gemeinde und Festsetzung des zu zahlenden Betrages

Leitsatz

Im Anwendungsbereich von § 28 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde nicht befugt, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt auch einen (Teil-)Kaufpreis festzusetzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:091123U4C2.22.0

Fundstelle(n):
TAAAJ-59495

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