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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens;
Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz; Ergänzung des (BStBl 2023 I S. 218)
Bezug: BStBl 2023 I S. 218
Bezug: BStBl 2021 I S. 2026
Bezug: BStBl 2020 I S. 484
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das wie folgt geändert:
Randnummer 5 wird wie folgt gefasst:
Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem begonnen wurde, ersetzt dieses Schreiben das (BStBl 2020 I S. 484).
Wurden für nach dem begonnene energetische Maßnahmen
bis zum (Tag der Veröffentlichung des im BStBl I) Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des
bis zum (Tag der Veröffentlichung des im BStBl I) Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des (BStBl 2021 I S. 2026) oder
bis zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Schreibens Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des (BStBl 2023 I S. 218) ausgestellt,
behalten diese ihre Gültigkeit und wird der mit ihnen geführte Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der ESanMV nicht beanstandet.
Nach Randnummer 12 wird Randnummer 12a neu eingefügt:
12aAufwendungen für...