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BSG Urteil v. - B 2 U 8/21 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 1301 BKV

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - Harnblasenkrebs - Arbeitsplatzexposition - o-Toluidin - aromatisches Amin - azofarbstoffhaltiges Spray - haftungsbegründende Kausalität - arbeitstechnische Voraussetzungen - Mindesteinwirkungsdosis - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - TRK-Wert - Ausschluss konkurrierender Krankheitsursachen - arbeitsmedizinische Voraussetzungen

Leitsatz

1. Bei der BK 1301 ist eine Mindesteinwirkungsdosis weder normativ noch durch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand belegt.

2. Die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK 1301 können bei nachgewiesenen Einwirkungen am Arbeitsplatz auch durch den Ausschluss außerberuflicher Konkurrenzursachen bestimmt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:270923UB2U821R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-59578

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