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BFH Urteil v. - X R 30/92 BStBl 1994 II S. 893

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 6

Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG, soweit sie wirtschaftlich auf den Zeitraum vor Bezug der Wohnung entfallen

Leitsatz

Vorausbezahlte, laufzeitbezogene Schuldzinsen sind als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar, soweit sie wirtschaftlich auf die Zeit der Kapitalüberlassung vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 893
BFH/NV 1994 S. 79 Nr. 11
LAAAA-95052

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