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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 170/21

Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für die stationäre Unterbringung der verstorbenen Frau V. C. (Bewohnerin) im Zeitraum 01.07.2018 bis zu deren Tode am 00.00.2020 iHv ca. 27.000 €.

Fundstelle(n):
VAAAJ-59772

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