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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 AL 43/22

Die Klägerin begehrt Kurzarbeitergeld für ihre in Deutschland stationierten Mitarbeiter (Flug- und Kabinenpersonal) von Juni 2020 bis Februar 2021.

Fundstelle(n):
FAAAJ-59773

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