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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 BA 222/18

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV), ob der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit als Apothekervertreter vom 08.09.2015 bis 27.04.2018 der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-59775

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