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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AS 211/20 B

Gesetze: SGG § 153 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGG § 96 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Für den Wert des Beschwerdegegenstandes iSv § 144 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGG kommt es auf den Zeitpunkt der Berufungseinlegung an. Ein Bescheid, der erst während des Berufungsverfahrens ergeht und gem § 153 Abs 1 i.V.m. § 96 Abs 1 SGG in dieses einbezogen wird, ist deshalb nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
UAAAJ-59781

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