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BGH Urteil v. - IX ZR 13/23

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 4. August 2016 am 2. Januar 2017 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.         mbH & Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin), welche Kapitalanlegern die Möglichkeit der Beteiligung als stille Gesellschafter bot. Die Schuldnerin warb bei Anlegern Gelder ein und reichte sie auf der Grundlage eines Rahmenkreditvertrags in Tranchen weiter an ihre Gründungskommanditistin zu 90 %, die L.     GmbH & Co. KG (im Folgenden: L.     ). Letztere sollte mit den Geldern ein Luxuspfandhaus betreiben und aus den Einnahmen die Rückzahlung der Darlehen nebst Zinsen an die Schuldnerin bewirken. Weiterer Kommanditist der Schuldnerin zu 10 % war    M.    . Laut dem Gesellschaftsvertrag der Schuldnerin waren deren Kommanditisten zur Geschäftsführung berufen; die Komplementärin war demgegenüber von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:141223UIXZR13.23.0

Fundstelle(n):
DAAAJ-59859

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