Einkommensabhängige Minderung des Kindergeldes für
Berechtigte mit drei und mehr Kindern in den Jahren 1986 und 1987
verfassungsgemäß
Leitsatz
1. Zur Erschöpfung des
Rechtswegs durch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, wenn zu
der streitigen Grundsatzfrage bereits eine Entscheidung des Revisionsgerichts
vorliegt.
2. Die Kürzung des Kindergeldes
für Besserverdienende nach § 10 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes
war in den Jahren 1986 und 1987 (jedenfalls) für Kindergeldberechtigte mit
drei und mehr Kindern noch mit dem
Grundgesetz
vereinbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 909 UAAAA-95062