Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied
Leitsatz
Erfüllt der Arbeitgeber eine ihm gegenüber als Kosten betriebsrätlicher Tätigkeit erhobene (Dritt-)Forderung, kann er keinen Regress bei den Betriebsratsmitgliedern nehmen mit dem Argument, er habe mangels Erforderlichkeit der Kosten deren Schuld getilgt. Die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts greifen insoweit nicht ein.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 637 Nr. 11 DB 2024 S. 805 Nr. 13 DStR-Aktuell 2024 S. 11 Nr. 19 NJW 2024 S. 10 Nr. 12 NJW 2024 S. 1371 Nr. 19 ZIP 2024 S. 908 Nr. 16 BAAAJ-59971