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BSG Urteil v. - B 7 AS 13/22 R

Gesetze: § 7 Abs 2 S 1 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, § 19 Abs 1 S 2 SGB 2, § 20 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2, § 6 Abs 1 Nr 2 RBEG 2017, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - anteilige Kürzung des Sozialgeldes für die Aufenthaltstage des Kindes beim getrennt lebenden umgangsberechtigten Elternteil - temporäre Bedarfsgemeinschaft - paritätisches Wechselmodell - überwiegend betreuender Elternteil - Hilfebedürftigkeit - Mehrbedarf nach § 21 Abs 6 SGB 2 - erhöhte Bedarfe durch den regelmäßigen Aufenthalt in zwei Bedarfsgemeinschaften - Pauschalierung - Rückgriff auf das RBEG 2017)

Leitsatz

Das Sozialgeld eines Kindes, das durch den hilfebedürftigen Elternteil überwiegend betreut wird, entfällt nicht für Tage, an denen es sich bei dem nicht hilfebedürftigen Elternteil aufhält.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:270923UB7AS1322R0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 28
NJW 2024 S. 2134 Nr. 29
MAAAJ-59989

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