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BFH Beschluss v. - VI S 23/23

Gesetze: FGO § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; FGO § 52d; FGO § 133a Abs. 2 Satz 1; FGO § 133a Abs. 4 Satz 1;

Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Leitsatz

NV: Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.020224.VIS23.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 469 Nr. 9
BFH/NV 2024 S. 415 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2024 S. 240
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2024 S. 240
NAAAJ-59993

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