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BFH Beschluss v. - IX B 26/23

Gesetze: FGO § 52d; FGO § 76 Abs. 2; FGO § 128 Abs. 2;

Unzulässige Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen

Leitsatz

1. NV: Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Finanzgericht (FG) nicht aus Billigkeitsgründen verzichten.

2. NV: Der Hinweis des FG, dass die Klage gemäß § 52d FGO formfehlerhaft erhoben wurde, kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.020224.IXB26.23.0- 3 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 415 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2024 S. 367
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2024 S. 367
HAAAJ-59995

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