Gesetze: § 651h Abs 3 S 1 BGB, Art 3 Nr 12 EURL 2015/2302, Art 12 Abs 2 EURL 2015/2302
Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag: Berücksichtigung individueller Verhältnisse oder Eigenschaften bei der Frage des Vorliegens einer erheblichen Beeinträchtigung
Leitsatz
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne von § 651h Abs. 3 Satz 1 BGB vorliegt, sind individuelle Verhältnisse oder Eigenschaften des Reisenden zu berücksichtigen, wenn sie für die Durchführbarkeit der Reise erst aufgrund der außergewöhnlichen Umstände im Sinne der genannten Vorschrift Bedeutung gewinnen und die daraus resultierenden Gefahren für den Reisenden dem gewöhnlichen Reisebetrieb im Buchungszeitpunkt noch nicht innegewohnt haben (Bestätigung von , NJW 2022, 3707 = RRa 2022, 283 Rn. 63).
2. Dies gilt nicht nur für einfach festzustellende Umstände wie zum Beispiel das Alter des Reisenden, sondern grundsätzlich für jeden Umstand, der zu einer Beeinträchtigung im genannten Sinne führen kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:230124UXZR4.23.0
Fundstelle(n): NJW 2024 S. 9 Nr. 14 NJW-RR 2024 S. 466 Nr. 7 AAAAJ-60118