Festsetzung des Streitwerts eines Patentnichtigkeitsverfahrens: Zu erwartende Umsätze mit einem bestimmten Arzneimittel als Grundlage; Streitwert eines Verletzungsverfahrens als maßgeblicher Anhaltspunkt für den Wert des Patents - Nichtigkeitsstreitwert V
Leitsatz
Nichtigkeitsstreitwert V
1. Die während der möglichen Restlaufzeit eines Formulierungspatents zu erwartenden Umsätze der Patentinhaberin mit einem bestimmten Arzneimittel bilden keine geeignete Grundlage für die Festsetzung des Streitwerts eines Patentnichtigkeitsverfahrens, wenn dieses Arzneimittel von der Lehre des Streitpatents keinen Gebrauch macht.
2. Der Streitwert eines Verletzungsrechtsstreits bildet grundsätzlich auch dann einen maßgeblichen Anhaltspunkt für den Wert des mit einer Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents, wenn die Anträge im Verletzungsverfahren zurückgenommen worden sind.