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BSG Beschluss v. - B 6 KA 2/23 B

Gesetze: § 103 Abs 4 SGB 5, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG

Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - anderer entscheidungserheblicher Zeitpunkt als der der letzten mündlichen Verhandlung - Grundsatz des Abstellens auf die günstigste Rechtslage bis zum Abschluss der Revisionsinstanz - möglich Abweichung auch in anderen Konstellationen als für die Bewertung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:251023BB6KA223B0

Fundstelle(n):
VAAAJ-60189

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