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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 216/22 D

Die Klägerin begehrt die Bewilligung höherer Leistungen für die Kosten der Unterkunft, insbesondere die Übernahme von Tilgungskosten für ihre Eigentumswohnung in Höhe von insg. 2.625,45 Euro für die Zeit von Februar bis Juli 2019.

Fundstelle(n):
SAAAJ-60271

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