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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 358/22

Gesetze: SGB II a.F. § 31a Abs. 1; SGB II a.F. § 31a Abs. 2; SGB II § 31

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Möglichkeit der Verhängung einer Sanktion in Höhe von 30% des Regelsatzes gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 31a Abs 2 SGB II aF).

2. Eine Belehrung über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen ist richtig und erfüllt ihre Funktion, soweit sie den Leistungsberechtigten auf die Minderung des Regelsatzes in der Höhe hinweist, die die Behörde beabsichtigt.

Fundstelle(n):
CAAAJ-60298

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