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BFH Urteil v. - IV R 130/91 BStBl 1995 II S. 202

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG 1981 § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2EStG 1981 jetzt § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2HGB § 250 Abs. 2

Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht begrenzte Dauerleistung ein Mindestzeitraum bestimmen läßt

Leitsatz

Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für eine zeitlich nicht begrenzte Dauerleistung erhalten, so ist zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, falls sich rechnerisch ein Mindestzeitraum für die Dauerleistung bestimmen läßt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 202
BFH/NV 1994 S. 42 Nr. 6
WAAAA-95125

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