Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 120/92 BStBl 1995 II S. 225

Gesetze: AO 1977 § 191 Abs. 1AnfG § 13

Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann unterbrochen, wenn die Finanzbehörde ihre Rechte nach dem AnfG durch Duldungsbescheid geltend gemacht hat

Leitsatz

Mit Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 AnfG unterbrochen, wenn die Finanzbehörde ihre Rechte nach dem AnfG durch Duldungsbescheid nach § 191 Abs. 1 AO 1977 geltend gemacht hat; als Konkursgläubiger kann sie den Anfechtungsanspruch gegen den Anfechtungsgegner während des Konkurses nicht weiterverfolgen, selbst wenn der Konkursverwalter auf die Aufnahme des Anfechtungsprozesses und auf den Rückgewähranspruch ausdrücklich verzichtet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 225
BFH/NV 1994 S. 61 Nr. 9
PAAAA-95136

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank