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BGH Urteil v. - VIa ZR 727/22

Tatbestand

Die Klägerin, die zunächst neben der Beklagten zu 2 (künftig: Beklagte) ein Autohaus verklagt hatte, nimmt nur noch die Beklagte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:300124UVIAZR727.22.0

Fundstelle(n):
UAAAJ-60736

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