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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 BA 71/20

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, ob die Tätigkeit des Klägers zu 1) als Berater, Entwickler und Designer bei der Klägerin zu 2) vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2016 im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt worden ist.

Fundstelle(n):
IAAAJ-60792

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