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BSG Urteil v. - B 8 SO 19/22 R

Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 3 SGB 12, § 42 Nr 3 SGB 12, § 33 Abs 2 SGB 12, § 19 Abs 2 SGB 12, § 82 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 12

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung - Abschluss nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit

Leitsatz

Erfolgt der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit, sind Beiträge vom Einkommen nur abzusetzen, wenn ein nachvollziehbarer individueller Grund dafür besteht, Vorsorge für die Sicherstellung der Beerdigungskosten zu treffen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:200923UB8SO1922R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-60909

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