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BMF - III C 3 - S 7327/22/10001
:001 BStBl 2024 I S.
444
Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die „Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen“ mit Stand 1. Januar 2024 herausgegeben (Anlage).
Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen
Nur für den Dienstgebrauch
- Stand: -
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Staat | Zuständiges Finanzamt |
Belgien | Finanzamt
Trier Hubert-Neuerburgstr. 1 54290 Trier |
Bulgarien | Finanzamt
Neuwied Augustastr. 70 56564 Neuwied |
Dänemark | Finanzamt
Flensburg Duburger Str. 58 - 64 24939 Flensburg |