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BMF - III C 3 - S 7327/22/10001 :001 BStBl 2024 I S. 444

Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die „Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen“ mit Stand 1. Januar 2024 herausgegeben (Anlage).

Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen

Nur für den Dienstgebrauch

- Stand: -


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Staat
Zuständiges Finanzamt
Belgien
Finanzamt Trier
Hubert-Neuerburgstr. 1
54290 Trier
Telefon: 06 51 / 93 60 - 0
Telefax: 06 51 / 93 60 - 34900
Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de
Bulgarien
Finanzamt Neuwied
Augustastr. 70
56564 Neuwied
Telefon: 0 26 31 / 910 - 0
Telefax: 0 26 31 / 910 – 29906
Mail: Poststelle@fa-nr.fin-rlp.de
Dänemark
Finanzamt Flensburg
Duburger Str. 58 - 64
24939 Flensburg
Telefon: 04 61 / 8 13 - 0
Telefax: 04 61 / 8 13 - 2...

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