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BFH Beschluss v. - VIII B 108/22

Gesetze: FGO § 135 Abs. 3

Kostentragung durch den Beigeladenen

Leitsatz

NV: Einem Beigeladenen sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 135 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuerlegen, wenn er selbst gemeinsam mit dem Hauptbeteiligten Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, zur Sache vorgetragen und einen Sachantrag im Sinne von § 135 Abs. 3 FGO gestellt hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.140224.VIIIB108.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 524 Nr. 5
NJW 2024 S. 10 Nr. 12
VAAAJ-61054

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