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BFH Urteil v. - II R 51/92 BStBl 1995 II S. 334

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1GrEStG 1983 § 1 Abs. 2GrEStG 1983 § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2ErbbauV § 1 Abs. 1ErbbauV §§ 11, 12, 14, 26, 27BGB § 94

Keine Grunderwerbsteuer bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf

Leitsatz

Weder das Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf noch der damit verbundene Übergang des Eigentums an dem auf dem Erbbaurecht von dem Erbbauberechtigten errichteten Bauwerk auf den Grundstückseigentümer unterliegen der Grunderwerbsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 334
BFH/NV 1995 S. 45 Nr. 6
IAAAA-95186

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