Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegen den Steuerbescheid, dessen Änderung beantragt wird, Einspruchsverfahren anhängig ist
Leitsatz
Eine gegen die Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO 1977 i. d. F. des StBereinG vom (BGBl I, 2436) gerichtete Verpflichtungsklage ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegen den Steuerbescheid, dessen Änderung beantragt wird, ein Einspruchsverfahren anhängig ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 353 BFH/NV 1995 S. 41 Nr. 6 DAAAA-95192