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BGH Urteil v. - VI ZR 357/22

Gesetze: § 249 BGB, §§ 249ff BGB, § 307 Abs 1 BGB

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit einer Formularklausel über die Abtretung des Anspruchs des Geschädigten auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen

Leitsatz

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des Honorars in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich" ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:230124UVIZR357.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 1850 Nr. 26
NJW 2024 S. 1873 Nr. 26
WM 2024 S. 1720 Nr. 37
ZIP 2024 S. 759 Nr. 14
WAAAJ-61207

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