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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 8 K 672/22

Gesetze: EStG § 9 Abs. 4 Satz 3; EStG § 9 Abs. 4 Satz 4

Zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers mit wechselnden Einsatzorten

Leitsatz

Ein Flugzeugführer, der von seinem Arbeitgeber arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet ist und auf dem Flughafengelände zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten erbringt, die er als Flugzeugführer arbeitsvertraglich schuldet, hat dort seine erste Tätigkeitsstätte (vgl. BFH VI R 40/16 vom ).

Fundstelle(n):
JAAAJ-61259

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